Weilburger Boote
Eröffnung der Kanu-Saison 2021
Wir öffnen unseren Kanuverleih ab Karfreitag 2. April 2021 für die Vermietung von Canadier und Kajaks für Kanutouren auf der Lahn.
Update 5. Juni 2021
Der Tretbootverleih und das Kiosk, sowie das Tipidorf sind jetzt auch geöffnet.
Wir freuen uns auf eine spannende Kanusaison.
Der Kanuverleih ist nur mit Voranmeldung, per Telefon oder E-Mail, möglich. Es gelten die aktuellen Hessischen Coronaverordnungen. Die jeweils tagesaktuell gültige Verordnungsregelung entnehmen Sie bitte der Website des Hessischen Ministeriums, siehe: www.corona.hessen.de
Unsere Anfrage an das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen zur Öffnung unseres Boots- und Kanuverleih wurde in der Rückmeldung positiv bewertet, siehe Auszug des Schreibens zu den Bestimmungen:
«Grundsätzlich gilt nach § 1 Abs. 1 CoKoBeV, dass Aufenthalte im öffentlichen Raum nur im Kreis der Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen gestattet sind; dazugehörige Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren bleiben unberücksichtigt. Paare zählen als ein Haushalt.
Auch auf dem Wasser und rund um Schleusen sind dabei die allgemeinen Kontaktregeln einzuhalten. Dies gilt ebenfalls für die Besetzung der Kanu, wonach die grundsätzliche Frage nach der Maskenpflicht innerhalb der Boote nicht gegeben ist. Der § 1a Abs. 1 Nr. 10 CoKoBeV besagt eine Maskenpflicht dann, wenn sich im Fahrzeug Personen befinden, die mehr als zwei Hausständen angehören. Dies ist aufgrund der Regelungen zu den Zusammenkünften in § 1 CoKoBeV im Freizeitbereich ausgeschlossen. Nach § 1a Abs. 1 Nr. 9 CoKoBeV ist eine Mund-Nasen-Bedeckung während des Aufenthaltes auf stark frequentierten Verkehrswegen, Plätzen und Flächen unter freiem Himmel, sofern dort eine durchgängige Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zu Personen anderer Hausstände nicht sichergestellt werden kann, insbesondere auf Parkplätzen sowie an Verkehrsknotenpunkten. Dies schließt den gesamten Schleusenbereich und ebenfalls die Ein- bzw. Ausstiegsstellen und stark frequentierte Rast- und sonstige Aufenthaltsstellen mit ein.
Der Bootsverleih und Fahrradverleih sind vergleichbar mit einer Autovermietung und somit gestattet. Die Vermietung und die Ausgabe von Sportgeräten (wie dem Kanu oder Fahrrad) ist zulässig. Die eigentliche Aktivität des Bootfahrens findet im öffentlichen Raum und individuell statt. Bitte beachten Sie bei der Vermietung auf die geltenden Abstands- und Hygieneregeln. »
Wir freuen uns, Sie wieder begrüßen zu dürfen.
Das Team von Weilburger Boote
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